Leserbrief „Verstößt gegen die Abfallwirtschaftssatzung“

Betr.: Warnstreik bei der Müllabfuhr

 Symbolbild.

Symbolbild.

Foto: AWG

Die AWG verstößt mit ihrem Nichtnachholen gegen die eigene Abfallwirtschaftssatzung, in der es in Paragraph 31 heißt, dass eine unterbliebene Abfuhr (auch bei höherer Gewalt, z.B. Streik!) unverzüglich nachgeholt wird.
Wie auch schon bei den Baumarbeiten zeigt sich einmal mehr, dass die Rechtsvorschriften für die Stadt leider nicht gelten.

Tobias Meyer

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