Keine (Nach-)Kontrolle?

Betr.: Trassenumleitung Wüstenhofer Straße

Das ist wieder mal bezeichnend für die Abwicklung der von der öffentlichen Hand vergebenen Aufträge. Nach Erhalt der Leistungen (hier: die Fertigstellung der Baumaßnahme) gibt es offensichtlich keine Kontrolle des Auftraggebers, ob die Leistung korrekt erbracht wurde. Erst wenn Dritte auf Leistungsmängel aufmerksam machen, wird man in den Amtsstuben wach.

Wenn ich privat eine Ware oder Dienstleistung beschaffe, kontrolliere ich diese bei Erhalt, und nicht irgendwelche Dritte, und zahle erst dann, wenn alles stimmt. Aber in diesem Fall ist es mein Geld, das ich ausgebe und nicht das von anderen, also der Steuerzahler.

Es ist bezeichnend für die öffentliche Hand, dass einfachste Grundregeln im Verhältnis Auftraggeber/Auftragnehmer nicht beachtet und angewendet werden. Erhöhung von Abgaben und Steuern ist für diese Herrschaften der einfachere Weg, was wir ja ständig erleben.

Wolfgang Drost, Goetheplatz

(Rundschau Verlagsgesellschaft)
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