Aber das interessiert die Verwaltung als anordnende Behörde für legales Gehwegparken genauso wenig wie die Autofahrer, die ihr Fahrzeug illegal auf dem Gehweg abstellen – wie offenbar auch das Auto auf dem Foto in dem Artikel.
Nur wenn angesichts des blockierten Gehwegs ein Fußgänger „plötzlich und unerwartet“ auf die Fahrbahn ausweicht und dabei von einem Pkw erfasst wird, dann ist der Fußgänger noch selber schuld.