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: Behördliche Arbeitspraxis

: Behördliche Arbeitspraxis

Betr.: Altro Mondo und städtische Wohnungsaufsicht,

Rundschau-Berichterstattung und Kommentar vom 2. Oktober

Ein großes Lob an Frau Maguire für ihre Reportage über das befremdliche Verhalten der Mitarbeiter der Wohnungsaufsicht in der Causa Altro Mondo.

Eine im wahrsten Sinne des Wortes „andere Welt“ tut sich da plötzlich in der behördlichen Arbeitspraxis auf.

Mein eindringlicher Appell an die Verantwortlichen der Stadt: Übernehmen Sie doch bitte diese innovative Art der Kontrolle auch für die Verkehrsaufsicht!

Wenn der Fahrer eines im absoluten Halteverbot parkenden Wagens nicht anwesend ist, um ihnen die Tür zu öffnen, verzichten die Ordnungsamt-Mitarbeiter(innen) ab sofort auf jegliche Sanktionsmaßnahme, da unter diesen Umständen im Sinne der Verkehrsaufsicht nichts zu beanstanden ist, der Fahrer ja aus Gründen eines übergesetzlichen Notstands gehandelt haben könnte.

Auf gebührenpflichtigen Parkplätzen werden ab sofort nur noch diejenigen Fahrzeuge kontrolliert, bei denen ein Parkschein hinter der Windschutzscheibe zu sehen ist – wobei aber nur auf das korrekte Datum geachtet wird, die Uhrzeit ist zu ignorieren, denn im Sinne der Verkehrsaufsicht ist nichts zu bemängeln, schließlich ist mehr als einmal am Tag fürs Parken zu blechen, nicht zumutbar.

Zumindest die Autofahrer werden begeistert sein von unserer treuherzigen Wuppertaler Stadtverwaltung.

Ludger Zengerling