60 Euro wurden erlassen

Betr.: "Alles so paradox", Rundschau-Leserbrief vom 27. Juli

Herr Sommer hat sich beschwert, weil unsere Fahrausweisprüferin bei seinem Handyticket auf die Vorlage des Personalausweises bestand und weder Führerschein noch Kreditkarte akzeptierte.

Beim Antrag für ein Handy-ticket legt der Kunde selbst fest, welches Kontrollmedium bei einer Ticketprüfung vorgelegt werden soll. Als Kontrollmedien können der Personalausweis, die Kreditkarte, Girokarte und so weiter dienen. Wenn sich der Kunde für eins dieser Kontrollmedien entschieden hat, darf nur dieses bei einer Ticketprüfung als Legitimation dienen.

Gekaufte Handytickets können an andere Handybenutzer weitergeschickt werden. Diese könnten sich dann mit allen möglichen Dokumenten ausweisen. Nur über das festgelegte Kontrollmedium also ist ein Missbrauch auszuschließen.

Die Fahrausweisprüferin kann nichts dafür, dass sich Herr Sommer für den Personalausweis entschieden, diesen jedoch nicht bei sich hat. Herr Sommer hat ja mittlerweile das Kontrollmedium gewechselt. Bei künftigen Kontrollen soll die Kreditkarte als Kontrollmedium dienen.

Herr Sommer nahm übrigens einen Tag später mit der Ticketprüfung Kontakt auf. Nach einer Belehrung wurden dem Kunden die vollen 60 Euro erlassen. Davon steht in seinem Brief leider nichts.

Holger Stephan, Leiter Konzernkommunikation, Wuppertaler Stadtwerke, Bromberger Straße

(Rundschau Verlagsgesellschaft)
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