Kommentar vor der OVG-Entscheidung L419: Es ist Zeit für den Tunnelblick
Wuppertal · Wirklich überraschend kommt die Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zum geplanten Ausbau der L419 nicht. Von Anfang an war im Grunde klar, dass damit keine Landstraße (für die NRW zuständig ist) erweitert wird, sondern eine autobahnähnliche Bundesstraße entsteht. Und die müsste, der Name sagt es, eben der Bund planen.
Außerdem ist das OVG bekannt dafür, Vorhaben nicht bedenkenlos durchzuwinken. Und der von der Bezirksregierung im Dezember 2023 genehmigte Planfeststellungsbeschluss hat eben diese Schwachstelle.
Während sich die wirtschaftsnahe CDU entsetzt zeigt und der Ronsdorfer Verschönerungsverein, dem die betroffenen Ronsdorfer Anlagen gehören, höchst zufrieden ist und das Urteil am 9. Oktober freudig erwartet, sollte die Entwicklung als Chance gesehen werden. Und zwar mit Blick auf den früh aus finanziellen Gründen verworfenen Vorschlag einer Tunnellösung, die den Verkehr unterirdisch verschwinden lässt. Damit könnten im Grunde alle Beteiligten leben.
Denn klar ist auch: Dass die Ronsdorferinnen und Ronsdorfer (die den Bau der JVA und der Forensik nicht torpediert haben) das Projekt uneingeschränkt befürworten, kann man nicht behaupten. Groß ist die Befürchtung, dass der Stadtteil zerschnitten und in Zeiten der Klimakrise viel Natur vernichtet wird, im Gegenzug vor allem der Lkw-Verkehr massiv ansteigt und der Stadtteil nicht entlastet wird. Ob der geplante Lärmschutz tatsächlich wirkt, ist zumindest offen.
Die Demonstration im Frühjahr entlang der Parkstraße mit 1.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie die Aktion „Dein Herz für Ronsdorf“, bei der Bürgerinnen und Bürgerinnen die gefährdeten Bäume entsprechend kennzeichneten, hatten Aussagekraft. Übernähme der Bund, wären vielleicht Gelder für einen Tunnel eher zu generieren. Man sollte es zumindest versuchen, um die vorhandenen Widerstände zu minimieren.