Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 15. Dezember 2025 die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf angeordnet. Damit darf der Klinikverbund die medizinischen Leistungen der Leistungsgruppe 8.1 „Elektrophysiologische Untersuchung/Ablation“ vorläufig weiterhin erbringen.
Gegenstand des Verfahrens war die Nichtzuweisung dieser Leistungsgruppe im Zuge der Umsetzung des NRW-Krankenhausplans 2022. Die Bezirksregierung hatte dem Klinikverbund die Leistungsgruppe 8.1 mit Verweis auf eine angeblich fehlende Versorgungsnotwendigkeit versagt. Diese Entscheidung hätte ab dem Jahr 2026 zu einem teilweisen Entzug des bisherigen Versorgungsauftrags geführt.
Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. In seinem Beschluss äußert das Gericht durchgreifende Zweifel an der zugrunde gelegten Bedarfsanalyse des Landes. Insbesondere sei nicht nachvollziehbar dargelegt worden, warum trotz aktueller medizinischer Leitlinienanpassungen und einer landesweit erkennbaren Ausweitung der Fallzahlen im Versorgungsgebiet Wuppertal keine entsprechende Bedarfsanpassung erfolgt sei. Vor diesem Hintergrund könne derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass dem Klinikverbund bei einer rechtmäßigen Bedarfsberechnung ein Versorgungsauftrag hätte erteilt werden müssen.
Bis zu einer erneuten Entscheidung der zuständigen Behörde – längstens bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens – bleibt der Klinikverbund damit berechtigt, die elektrophysiologischen Untersuchungen und Ablationen weiterhin anzubieten.
Dr. Jan-Erik Gülker (Chefarzt der Klinik für Kardiologie und Rhythmologie am Cellitinnen-Krankenhaus St. Petrus): „Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt unsere gute und erfolgreiche Arbeit der letzten Jahre. Wir dürfen auch in Zukunft die komplette kardiologische Versorgung für die Wuppertaler Patientinnen und Patienten anbieten.“
Das heißt: „Neben der Herzkathetertherapie, der Behandlung der Herzschwäche, der Implantation von Herzschrittmachern sowie minimal-invasiven Eingriffen an den Herzklappen ist es uns weiterhin möglich, Herzrhythmusstörungen aller Art mittels moderner Ablationstechniken zu behandeln. Gerade Herzrhythmusstörungen wie Vorhofflimmern und Vorhofflattern sind häufig, gut und sicher therapierbar – und immer mehr Patientinnen und Patienten sind davon betroffen. Wir verfügen hier über eine große Expertise und sind froh, diese spezialisierte Versorgung auch künftig fortsetzen zu können.“
Das Cellitinnen-Krankenhaus St. Petrus ist damit neben dem Herzzentrum weiterhin die einzige Klinik in Wuppertal, die das vollständige Spektrum der kardiologischen Versorgung einschließlich der elektrophysiologischen Diagnostik und Therapie abbildet.