Die Kommunen rechnen die Einsätze ihrer Rettungsfahrzeuge mit den Kostenträgern pro Fahrt ab. Für die Fahrt eines Rettungswagens stellte die Stadt den Krankenkassen bisher 546 Euro in Rechnung. Für einen Rettungswagen, der mit einem Notarzt besetzt ist, waren es 994 Euro pro Fahrt. Die neue Gebühr ab 1. Januar 2026 beträgt für einen Rettungswageneinsatz 699 Euro, für den Einsatz mit Notarzt 1.197 Euro. Es werden außerdem anteilige Kosten für die Leitstelle sowie eine Kilometergebühr fällig.
„Die Krankenkassen als Kostenträger hatten bereits im Vorfeld alle kalkulatorischen Grundlagen der Feuerwehr in einem intensiven und detaillierten Austausch bestätigt und der Gesamtkalkulation zugestimmt. Neben Personalkosten und Kosten für Sach- und Dienstleistungen sind alle gesetzlichen Grundlagen für die korrekte Festsetzung von Rettungsdienstgebühren beachtet worden“, so die Verwaltung. So habe man mit den Krankenkassen ein Einvernehmen über die Gebührensätze erzielt.
Zur Absicherung der neuen Vorlage für den Rat hatte die Fachverwaltung die Expertise eines Sachverständigen und einer Fachkanzlei hinzugezogen. „Mit diesem geballten Erfahrungswissen und der Zustimmung der Krankenkassen legen wir der Politik eine solide basierte Satzung vor, die auch künftige Entwicklungen berücksichtigt. Auch für die gute fachliche Begleitung des Rechnungsprüfungsamtes bin ich dankbar“, betonte Nocke.