Mit seinem Urteil hat der BFH in München drei von Haus & Grund und dem Bund der Steuerzahler unterstützte Klagen aus Köln, Berlin und Sachsen vollumfänglich zurückgewiesen. In den drei Musterfällen wurde die Grundsteuer anhand des umstrittenen Bundesmodells neu berechnet. Bei dieser Berechnungsart werden die Bodenrichtwerte und pauschalierte Mietwerte berücksichtigt.
Gegen die Verwendung dieser Werte bestehen gemäß einem Gutachten des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Gregor Kirchhof verfassungsrechtliche Bedenken. Diese werden durch den BFH verneint. Auch der Umstand, dass es durch die Art und Weise der Berechnungen zu Ungleichbehandlungen kommen könnte, sei „durch das legitime Ziel eines weitgehend automatisierten Grundsteuervollzugs verfassungsrechtlich gerechtfertigt“
Der Zentralverband von „Haus & Grund“ und der Bund der Steuerzahler respektieren die Entscheidung zwar, sind aber in der Sache von ihr nicht überzeugt. Daher werden sie Verfassungsbeschwerde einlegen.
„Dies bedeutet, dass es noch einige Zeit – vermutlich Jahre - dauern wird, bis endgültig Klarheit über die Grundsteuer herrscht“, so Hermann Josef Richter (Vorstandsvorsitzender von Haus & Grund Wuppertal und Umgebung). „Und so lange müssen Kommunen, Eigentümer und Mieter mit einer Grundsteuer leben, deren Berechnung bei der Mehrheit der Bürger auf Unverständnis stößt. Die verwendeten Berechnungswerte, insbesondere auch in Wuppertal, sind fern von jeder Realität und niemandem zu vermitteln“. Letztlich trügen Kommunen und Eigentümer dieses Finanzrisiko mit ungewissem Ausgang.
„Immerhin einem Finanz- und Klagerisiko konnte Wuppertal entgehen, indem in Wuppertal kein Gebrauch von der Möglichkeit der Einführung differenzierter Hebesätze gemacht wurde“, resümiert Richter. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in der letzten Woche in mehreren Fällen entschieden, dass die Einführung differenzierter Hebesätze gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstößt.
„Wuppertal hat sich vor einem Jahr aufgrund rechtlicher Bedenken gegen die Einführung differenzierter Hebesätze entschieden, was wir unterstützt haben und vor dem Hintergrund der aktuellen Entscheidungen weiterhin unterstützen“, erklärt Hermann Josef Richter.