Staatsanwaltschaft Wuppertal Gutachten: Kängurus von anderen Tieren gerissen

Solingen / Wuppertal · Die beiden Kängurus im Solinger Tierpark Fauna n der Grenze zu Vohwinkel sind von einem anderen Tier getötet worden und nicht von einem Menschen. Davon geht die Wuppertaler Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen aus.

Symbolbild.

Foto: Christoph Petersen

Am 15. und 18. April 2025 war jeweils ein getötetes Känguru in dem Tierpark entdeckt worden (die Rundschau berichtete). „Die seinerzeit von den Kadavern gefertigten Fotoaufnahmen ließen ein Abtrennen der Köpfe durch einen Menschen vermuten. Auffällig war ebenfalls, das durch nach den Vorfällen auf dem Gelände des Tierparks installierte Überwachungskameras einen Monat nach den Vorfällen ein Mann entdeckt werden konnte, der nachts auf das Gelände des Tierparks eingedrungen war und sich zielgerichtet zu dem Gehege der Kängurus begeben hatte“, so Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert.

Da Jäger die Tötung der Kängurus durch ein Tier als unwahrscheinlich eingestuft hatten, begannen weitere Ermittlungen. „Im Anschluss hieran gingen hier jedoch Gutachten ein, die durch den Tierpark Fauna in Auftrag gegeben worden waren. Diese Gutachten waren durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW sowie das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt CVUA-Westfalen und das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper erstattet worden. Bei diesen Untersuchungsstellen handelt es sich um staatliche Untersuchungsstellen, deren Fachkompetenz keinem Zweifel unterliegt“, erklärt Baumert.

Laut Gutachten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima NRW finden sich an den Kadavern DNA-Spuren eines Fuchses und eines Hundes. „Von entscheidendem Gewicht sind zwei Gutachten über die Bissspuren und Verletzungen an den Kadavern. Nach den Befunden der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter sind die Verletzungen zweifelsfrei einem großen Raubtier zuzuordnen. Demnach steht in Verbindung mit dem eingeholten DNA-Befund fest, dass entweder ein Fuchs oder ein Hund die Kängurus gerissen hat“, heißt es.

Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat „aufgrund der nunmehr bekannt gewordenen Beweislage die wegen der Tötung der Kängurus geführten Ermittlungen abgeschlossen und eingestellt“. Da aber ein nächtliches Eindringen in den Tierpark den Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfülle, würden die Ermittlungen gegen den auf der Videoüberwachung entdeckten Mann fortgesetzt.