Nach Angaben der Staatsanwaltschaft begab sich am 17. Januar 2022 ein seinerzeit 36 Jahre alter Mann in der Notaufnahme des Petrus-Krankenhauses in Behandlung. Er litt demnach während einer bestehenden Covid-Erkrankung unter Schmerzen im Brustbereich sowie Gliederschmerzen, eine Schwächung des Allgemeinzustands sowie einen Verlust des Geruchs- und Geschmacksinns litt. Nach einer Untersuchung war der Patient nach Hause entlassen worden.
Am 22. Januar 2022 hatte sich der Gesundheitszustand des Patienten laut Staatsanwaltschaft derart verschlechtert, dass er sich erneut in ärztliche Behandlung begab – diesmal in die Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung auf dem Gelände des Petrus-Krankenhauses begab. „Da dort ein aufklärungsbedürftiger Zustand des Patienten erkannt wurde, erfolgte dessen Einweisung in das Helios-Klinikum in Wuppertal, wo er am 25. Januar 2022 an den Folgen einer Pneumokokken-Meningitis verstarb“, so Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert.
Nach einer Strafanzeige eines Familienangehörigen war durch einen gerichtlichen Beschluss die Patientenakte sichergestellt und ein Gutachter mit einer ersten Einschätzung beauftragt worden. „Da der Gutachter Anhaltspunkte dafür sah, dass bei einer eingehenderen Untersuchung der Bedarf für die Gabe eines Antibiotikums erkennbar gewesen sei und der Patient bei einer frühzeitigen Gabe entsprechender Medikamente hätte überleben können, wurden hier Ermittlungen wegen des Tatverdachts der fahrlässigen Tötung aufgenommen“, erklärt Baumert.
Im Zuge der Ermittlungen seien „weitere eingehende Gutachten“ in Auftrag gegeben worden. „Nach dem Ergebnis dieser Gutachten kann dem beschuldigten Chefarzt kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorgeworfen werden. So lagen insbesondere am 17. Januar 2022 noch keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Pneumokokken-Meningitis vor“, so der Oberstaatsanwalt.
Und weiter: „Als diese Erkrankung erkannt wurde, konnte das Leben des Patienten leider nicht mehr, auch nicht mehr durch eine zeitnahe Gabe von Antibiotika, gerettet werden. Da der Tatverdacht entfallen war, erfolgte sodann die Einstellung des Ermittlungsverfahrens.“