Fehlerhafter Link zum Gutachten Planentwurf Kleine Höhe liegt erneut aus

Wuppertal · Ab Mittwoch (2. Oktober 2019) liegen die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine forensische Klinik auf der Kleinen Höhe und der dazu gehörige Bebauungsplanentwurf 1230 bis zum 13. November 2019 wiederholt öffentlich aus. Durch einen fehlerhaften Link war das Artenschutzgutachten zu den Planverfahren nicht online aufzurufen.

 Die Kleine Höhe an der Grenze von Wuppertal, Velbert und Wülfrath.

Die Kleine Höhe an der Grenze von Wuppertal, Velbert und Wülfrath.

Foto: Dirk Lotze

Auf der maßgeblichen Seite im digitalen Geoportal stand das Gutachten als Datei korrekt zur Verfügung. Rein rechtlich wäre das Verfahren daher nicht beeinträchtigt. Trotzdem will die Verwaltung mit einer wiederholten sechswöchigen Auslage auf Nummer sicher gehen und allen interessierten Bürgern die Gelegenheit geben, sämtliche Gutachten (Umwelt, Artenschutz, Verkehr und Entwässerung) auf der Projektseite einzusehen. Der von Stadt und Land anvisierte Zeitplan, der einen Beschluss durch den Rat im ersten Quartal 2020 vorsieht, wird durch die Wiederholung voraussichtlich nicht verzögert.

Der Planentwurf liegt aus im Rathaus-Neubau in Barmen, Eingang Große Flurstraße, Ebene 0, im Flur neben Raum C – 078, montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr (Feiertage ausgenommen).

Online sind alle Unterlagen, Karten und Gutachten auf der Homepage der Stadt zu finden unter: https://www.wuppertal.de/wirtschaft-stadtentwicklung/planverfahren/Forensik.php und im Geoportal der Stadt Wuppertal.

Während der Offenlage können alle Bürgerinnen und Bürger ihre Stellungnahmen schriftlich oder mündlich oder per E-Mail im Ressort Bauen und Wohnen, Rathaus Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal (Rathaus- Neubau – Eingang Große Flurstraße), Ebene 2, Raum C - 227, bauleitplaene@stadt.wuppertal.de ins Verfahren einbringen.

Alle bereits eingebrachten Bedenken und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger zur 103. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplanentwurf bleiben selbstverständlich erhalten und werden gewürdigt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort