Bäume müssen weichen
An der Erbschlöer Straße errichtet ein bekannter Wuppertaler Bauträger Einfamilienreihenhäuser, die teilweise an den Waldpark, die Ronsdorfer Anlagen, angrenzen. Eigentlich ist der Ronsdorfer Verschönerungsverein um Erhalt und Pflege des Vereinsbesitzes bemüht, doch muss er sich im Streitfall Gesetzen beugen.
Schweren Herzens wurde der Fällung einiger Bäume zugestimmt und damit das Unverständnis von Mitgliedern in Kauf genommen.
Hans Lösel (RVV-Vorstand): "Beabsichtigt ein Bauträger die Bebauung eines Grundstückes, stellt er Anträge an die zuständige Behörde. Mit der Genehmigung durch die Stadt wird ein Gesetz gültig, dass eine Bebauung bis unmittelbar an die Grenze erlaubt. Ein Wegesicherungsgesetz verpflichtet den Waldbesitzer RVV, jegliche Gefahr für die neu entstehenden Häuser und deren Bewohner abzuwenden. Die teilweise 30 Meter hohen Bäume bildeten eine nicht kalkulierbare Gefahr, die der RVV vermeiden musste. Bei einseitig beschnittenen Kronen wäre Sturmbruch wegen Kopflastigkeit eine reale Gefahr gewesen. Deshalb blieb nur die bedauerliche Konsequenz, uns für das Fällen der Bäume zu entscheiden."
Der Bauträger übernimmt die Kosten, die Verwertung des Holzes der Verschönerungsverein.