Das Polizeipräsidium Wuppertal als zuständige Versammlungsbehörde hatte dem Anmelder die rechtliche Auflage erteilt, dass die Versammlung nicht m Freitag stattfinden darf. Die Versammlung sei auf einen Zeitraum außerhalb des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus in der "Reichspogromnacht" zu verlegen, heißt es aus dem Präsidium.
Polizeipräsident Markus Röhrl: "Nach meiner rechtlichen Bewertung darf an diesem besonderen Gedenktag, der uns alle an die Opfer der Verbrechen der NS-Diktatur erinnern und mahnen soll, eine Versammlung von Rechtsextremisten in Wuppertal nicht stattfinden."
Unklar ist noch, ob die "Rechten" vor Gericht gegen die Entscheidung klagen.