Abschluss mit Hundeschwimmen Ende der Saison im Freibad Mählersbeck

Wuppertal · Für dieses Jahr ist Schluss mit Bahnenziehen und Plantschen im Freibad Mählersbeck: Am 31. August waren die letzten Schwimmer im Becken, die Saison ist beendet. Bevor das Bad aber endgültig schließt, dürfen noch einmal Hunde das kühle Nass genießen.

 Zum Abschluss der Saison dürfen noch die Hunde ins Becken.

Zum Abschluss der Saison dürfen noch die Hunde ins Becken.

Foto: Stadt Wuppertal

Auch für das Freibad Mählersbeck war es coronabedingt ein besonderes Jahr: Mitte Juni konnte es als erstes städtisches Bad seine Pforten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln öffnen. Die Frühschwimmerkarte war direkt ausgebucht, obwohl das Kontingent noch einmal aufgestockt wurde. An den heißen Tagen waren die Karten schon Tage vorher ausverkauft. Der Badleiter des Freibades, Thomas Koch, zieht ein positives Resümee: „Alle Badegäste waren begeistert, dass sie schwimmen konnten, und hielten sich an Abstand- und Hygieneregeln.“

Diese positive Resonanz bei den Badegästen soll in diesem Jahr über die Freibadsaison hinaus mitgenommen werden. „So wird erstmalig im Freibad Mählersbeck ein Hundeschwimmen angeboten“, freut sich die Leiterin des Sport- und Bäderamtes, Alexandra Szlagowski.

Das Hundeschwimmen findet am Samstag und Sonntag, 12. und 13. September, statt. Es stehen je zwei Zeitfenster zur Verfügung: 12 bis 14.30 Uhr und 14.30 bis 17 Uhr. Die Zahl der Karten ist begrenzt. Die Eintrittskarte, die für einen Hundebesitzerin mit einem Hund gilt, kann für 1 Euro über www.wuppertal-live.de vorab erworben werden. Mit dem Betrag werden die Unkosten für die Kartenbuchung gedeckt. Es wird aber um Spenden für Kindertal in die Sammelbüchsen gebeten, die im Bad aufgestellt werden.

Eingelassen werden nur Hunde, die gegen Tollwut geimpft sind. Die Impfung muss mit dem Impfausweis nachgewiesen werden. Für Frauchen und Herrchen ist das Schwimmen aus hygienischen und organisatorischen Gründen nicht erlaubt. Es gelten im Freibad weiterhin die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Sollte die Abstandsregel nicht eingehalten werden, gilt eine Maskenpflicht.

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