„Die Stadtverwaltung stellt klar, dass sie seit dem ersten Tag der behördlichen Feststellungen konsequent den Abriss des akut einsturzgefährdeten Gebäudes gefordert hat. Diese Position resultiert aus der Notwendigkeit zur Gefahrenabwehr und wurde dem Eigentümer gegenüber von Beginn an unmissverständlich und in aller Deutlichkeit kommuniziert.
Gleichwohl betont die Stadt, dass sie den Eigentümer bei einem eventuellen Vorhaben, das Gebäude zu erhalten, stets partnerschaftlich unterstützen würde. Für eine solche Sanierungslösung reicht es jedoch nicht aus, lediglich unverbindliche Vorschläge oder Absichtserklärungen einzureichen.
Ein Sanierungskonzept muss zwingend durch eine fundierte, belastbare statische Berechnung nachweisen, dass die vorgeschlagene Lösung von dauerhafter Substanz ist. Es muss ausgeschlossen werden, dass das Gebäude lediglich für das nächste Jahr stabilisiert wird und anschließend – wie bereits in der Vergangenheit geschehen – erneut gravierende statische Mängel und Sicherheitsrisiken auftreten.
Ein solcher belastbarer, statisch nachgewiesener Vorschlag wurde seit der offiziellen Feststellung der Einsturzgefahr bis heute von Seiten des Eigentümers nicht vorgelegt.
Um die anhaltende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dauerhaft zu beseitigen, hat die Stadt nun unter strenger Einhaltung aller gesetzlichen Fristen die förmliche Abrissverfügung mit einer Fristsetzung von vier Wochen erlassen.
Die Stadtverwaltung macht unmissverständlich deutlich, dass das primäre Ziel und die wichtigste ordnungsbehördliche Aufgabe unverändert darin bestehen, den gesperrten Kreuzungsbereich so schnell wie möglich wieder komplett für den Verkehr und die Öffentlichkeit freizugeben. Um dieses Ziel im Interesse des Gemeinwohls zeitnah zu realisieren, schöpft die Stadt den bestehenden gesetzlichen Rahmen vollumfänglich aus.“