Europawahl 2019 Briefwahl auch direkt im Rathaus möglich

Wuppertal · Nach Zustellung der Wahlbenachrichtigungen kann auch im Wuppertaler Wahlamt in dieser Woche (6. bis 10. Mai 2019) das Wählerverzeichnis eingesehen werden. Dies ist während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses möglich.

 Landeswahlleiter Wolfgang Schellen.

Landeswahlleiter Wolfgang Schellen.

Foto: NRW-Innenministerium

Landeswahlleiter Wolfgang Schellen: „Alle, die bislang keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber der Meinung sind, wahlberechtigt zu sein, sollten sich bis spätestens Freitag (10. Mai) an ihre Gemeinde wenden, damit das Wählerverzeichnis noch rechtzeitig überprüft und gegebenenfalls berichtigt werden kann. Wer gerne per Briefwahl an der Europawahl teilnehmen möchte, kann die erforderlichen Unterlagen schon jetzt beantragen.“

Der Antrag auf Erteilung der Briefwahl-Unterlagen (Wahlscheinantrag) kann schriftlich, per Telefax, E-Mail oder persönlich im Wahlamt des Wohnortes gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist jedoch nicht zulässig. Briefwahlunterlagen können - mit schriftlicher Vollmacht - auch für eine andere Person beantragt werden. Wer die Briefwahlunterlagen schriftlich beantragen will, sollte die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und unterschreiben.

Briefwahlanträge können im Wahlamt des Wohnorts abgegeben oder in einem frankierten Umschlag dorthin geschickt werden. Für die Antragstellung per E-Mail haben viele Gemeinden in ihrem Internetangebot eine Eingabemaske eingerichtet. Bürgerinnen und Bürger, die den Briefwahlantrag persönlich im Wahlamt stellen wollen, sollten den Personalausweis und Wahlbenachrichtigung mitbringen. Auf Wunsch werden ihnen die Unterlagen unmittelbar ausgehändigt. „Praktisch ist, dass in diesem Fall die Briefwahl sofort an Ort und Stelle ausgeübt werden kann“, so der Landeswahlleiter.

Briefwahlunterlagen können auch von einer anderen Person abgeholt werden, sofern sie hierzu bevollmächtigt ist. Die Vollmacht kann auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erteilt werden. Bevollmächtigte dürfen für höchstens vier Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen abholen.

Der Landeswahlleiter weist vorsorglich darauf hin, dass Briefwahlunterlagen grundsätzlich nur bis zum 24. Mai 2019 um 18 Uhr beim Wahlamt beantragt werden können.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort