Prozess in Wuppertal Vorfall in Hotelzimmer: Vergewaltigung oder Schizophrenie?

Wuppertal · Im Dezember 2014 soll ein 28-Jähriger seine damalige Freundin in einem Hotelzimmer in der Hofaue in Wuppertal eingeschlossen, gewürgt und vergewaltigt haben. Nun wurde der Angeklagte mangels Beweisen freigesprochen.

 Das Wuppertaler Amtsgericht.

Das Wuppertaler Amtsgericht.

Foto: Dennis Polz

Die ganze Sache schwebte seit fünf Jahren wie ein Damoklesschwert über dem Angeklagten. Der 28-Jährige soll im Dezember 2014 in einem Hotel in der Hofaue seine damalige Freundin vergewaltigt haben. Zuvor soll er die Frau im Hotelzimmer eingeschlossen, sie geschlagen und ihr ins Gesicht gespuckt haben. Sollte sie auf die Idee kommen, das Hotelzimmer ohne ihn zu verlassen, würde sie das nicht überleben: Das soll der Mann seiner Freundin gesagt haben.

Erst als die Frau geschrien habe, soll er von ihr abgelassen haben. Zuvor soll er sie auch noch am Hals gepackt und gewürgt haben. Der darauf folgende Geschlechtsverkehr soll dann gegen ihren Willen vollzogen worden sein. Verlassen hatte man das Hotel in den frühen Morgenstunden gemeinsam. Danach war die Frau offenbar ins Frauenhaus gegangen, dort hatte man ihr zur Anzeige geraten.

Fünf Jahre nach der vermeintlichen Tat hatte das Gericht nun ein Problem. Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung: Die Tatvorwürfe wogen schwer. Hätte man sie dem Angeklagten zweifelsfrei nachweisen können, hätte dem wohl eine mehrjährige Haftstrafe gedroht. Der 28-Jährige hatte die Tat von Beginn an bestritten. Über den Vorfall sprechen wollte er nicht.

Das hatte wiederum das vermeintliche Opfer getan - vor fünf Jahren bei der Polizei und drei Jahre später nochmals bei der vom Gericht beauftragten, psychiatrischen Gutachterin. Mittlerweile scheint klar zu sein, dass dem Vorfall im Hotel ein Streit vorausgegangen sein soll. Die Frau soll von einer sich anbahnenden Affäre ihres Lebensgefährten erfahren haben und sei deshalb aufgebracht gewesen.

Zum Tatablauf hatte sie hingegen unterschiedliche Angaben gemacht. Dem Gericht lag mittlerweile eine seitenlange Stellungnahme der Gutachterin vor, die bei der Frau eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert hatte. Und von der Nebenklageanwältin war zu hören, dass ihre Mandantin eigentlich gar keine Anzeige habe stellen wollen. Der Grund: Sie habe sich geschämt.

Getan habe sie das dann nur, weil sie sich im Frauenhaus dazu gedrängt gefühlt habe. Zeugen gab es keine - auch im Hotel hatte offenbar niemand den Vorfall bemerkt. Am Ende hielt auch die Staatsanwältin nicht mehr an den Anklagevorwürfen fest und plädierte für einen Freispruch, dem sich das Gericht anschloss.

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