Zum 1. März VCD kritisiert bevorstehende Tarifreform des VRR

Wuppertal · Der Regionalverband Bergisches Land des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) übt in einer Stellungnahme Kritik an der Tarifreform des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR), die am 1. März 2025 in Kraft tritt. Der Wortlaut.

Symbolbild.

Foto: Christoph Petersen

„Der VCD hat sich bereits vor einiger Zeit kritisch zur bevorstehenden Tarifreform im VRR geäußert. So werden der Kurzstreckentarif und die bisherige Preisstufe C ab 1. März 2025 entfallen, die alte Preisstufe D wird zur neuen Preisstufe C. Dadurch werden viele Fahrten sehr viel teurer als bisher.

Außerdem werden der Rabatt beim 4er-Ticket und das Vier-Stunden-Ticket abgeschafft. Das wird wiederum zu mehr Verkäufen von Einzelfahrscheinen beim Fahrer führen, wodurch die Verspätungsanfälligkeit zunimmt.

Doch was geschieht mit Fahrscheinen, die bereits gekauft, aber nicht mehr vor dem 1. März 2025 genutzt werden? Dazu vermeldet der VRR: Ihre Gelegenheitstickets, welche zwischen dem 1. Februar 2025 und 28. Februar 2025 gekauft wurden, können Sie noch bis zum 31. Dezember 2025 nutzen. Das gilt auch für 4er und 10er Tickets künftig wegfallender Preisstufen.

Es lohnt sich also, sich im Februar noch mit 4er-Tickets einzudecken. Beim Kurzstreckentarif (bis drei Haltestellen) spart man dann neun Monate lang genau die Hälfte des Fahrpreises, bei der Preisstufe C 24 Prozent. Auch mit dem rechtzeitigen Kauf der künftig entfallenden Vier-Stunden-Tickets kann man viel Geld sparen.“