Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein Tödlicher Unfall auf der Trasse: Beschuldigter ist entlastet

Wuppertal · Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen nach dem tödlichen Verkehrsunfall auf der Nordbahntrasse nach eigenen Angaben „abgeschlossen und das Verfahren eingestellt“.

Polizeibeamte sicherten die Spuren.

Foto: Wuppertaler Rundschau/Christoph Petersen

Am 28. Juni 2026 war ein 72 Jahre alter Fahrradfahrer im Abschnitt zwischen der „Lego-Brücke“ (Schwesterstraße 5) und dem Tunnel Engelnberg gestürzt und seinen schweren Verletzungen erlegen. „Da eine Zeugin gegenüber der Polizei angab, dass sie sich ca. 100 Meter hinter der Unfallstelle befunden und eine Kollision zwischen dem Fahrradfahrer und dem Fahrer eines Elektrorollers gesehen habe, wobei der Rollerfahrer im weiteren Verlauf des Geschehens geflüchtet sei, erfolgten intensive Fahndungsmaßnahmen der Polizei“, so Oberstaatsanwaltschaft Wolf-Tilman Baumert.

Die Polizei veröffentlichte daraufhin einen Zeugenaufruf, es folgten weitere Ermittlungen unter Leitung der Staatsanwaltschaft. Baumert: „Dem Verkehrskommissariat der Polizei gelang es durch akribische Ermittlungen recht schnell, den Fahrer des Rollers und identifizieren. Ein auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Amtsgericht Wuppertal erlassener Durchsuchungsbeschluss wurde zeitnah vollstreckt.“

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Tödlicher Unfall auf der Nordbahntrasse

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Der angebliche Unfallverursacher habe jedoch eine Unfallbeteiligung bestritten und ausgesagt, dass der Fahrradfahrer ohne sein Zutun gestürzt sei, eine Kollision der Fahrzeuge habe es nicht gegeben. „Erste objektive Erkenntnisse erbrachte dann die Auswertung des Mobiltelefons des Beschuldigten, mit dessen Hilfe seine genaue Fahrtroute rekonstruiert werden konnte. Anhaltspunkte für die von der Zeugin geschilderte Kollision befanden sich auf dem Gerät nicht“, erklärt Baumert. (Bilder)

Den ausgeliehenen E-Roller hatte der Beschuldigte zurückgegeben. Das Gefährt wurde einer kriminaltechnischen Untersuchung unterzogen, zudem ein unfallanalytisches Gutachten durch einen externen Sachverständigen erstellt. „Nach den überzeugenden Ausführungen des Gutachters befinden sich weder an dem Fahrrad noch an dem Elektroroller Schäden, die auf einen Zusammenstoß der Fahrzeuge zurückzuführen wären. Entsprechende Schäden wären bei einem Zusammenstoß aber wahrscheinlich gewesen“, so der Oberstaatsanwalt.

Baumert: „Unter diesen Umständen war gegen den Fahrer des Rollers nicht der Nachweis eines unfallverursachenden Verhaltens zu führen. Stattdessen liegt es nahe, dass die Zeugin zwar den Sturz des Fahrradfahrers gesehen, bezüglich der Ursache des Sturzes aber einer Fehlwahrnehmung erlegen ist. Das gegen den Rollerfahrer geführte Ermittlungsverfahren wurde daher gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels eines nachweisbaren Fehlverhaltens eingestellt.“

Die genaue Ursache des tödlichen Unfalls habe man „nicht zweifelsfrei“ aufklären können: „Da im Bereich der Unfallstelle ein Gegenstand auf der Trasse lag, ist es nicht außerhalb der Lebenswahrscheinlichkeit, dass der Fahrradfahrer hierdurch irritiert worden und es wegen eines Ausweich- oder Bremsmanövers zum tödlichen Sturz gekommen ist.“

(red)