Beschluss der OLG Tod im Polizeigewahrsam: Keine neuen Ermittlungen

Wuppertal / Düsseldorf · Nach dem Tod eines griechischen Staatsbürgers am 1. November 2022 im Wuppertaler Polizeigewahrsam gibt es keine neuen Ermittlungen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine Beschwerde als „unzulässig“ verworfen.

Demonstrantinnen und Demonstranten forderten im November 2021 die Aufnahme der Erittlungen.

Demonstrantinnen und Demonstranten forderten im November 2021 die Aufnahme der Erittlungen.

Foto: Wuppertaler Rundschau/Simone Bahrmann

Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft hatte die Aufnahme von Ermittlungen abgelehnt. Die Schwester des Verstorbenen legte daraufhin über ihren Rechtsanwalt Beschwerde beim Generalstaatsanwalt in Düsseldorf ein.

Mit Bescheid vom 22. Juli 2022 hatte der Generalstaatsanwalt die Beschwerde als „unbegründet“ zurückgewiesen, da auch nach der Überprüfung im Beschwerdeverfahren keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein todesursächliches Verhalten der eingesetzten Polizeibeamten vorgelegen hätten. Dem schloss sich das Oberlandesgericht an und lehnte eine gerichtliche Entscheidung ab.

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