Ehrenamtliche Tätigkeit Stadt braucht noch Schöffinnen und Schöffen

Wuppertal · Noch sucht die Stadt Wuppertal weitere Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen. Bis zum 15. Mai 2023 können sich Interessenten melden.

Blick in eine Verhandlung vor dem Landgericht.

Blick in eine Verhandlung vor dem Landgericht.

Foto: Christoph Petersen

Die Stadt braucht Freiwillige, die ab dem 1. Januar 2024 für fünf Jahre ehrenamtlich beim Amts- oder Landgericht Wuppertal als Schöffin oder Schöffe in Straf- oder Jugendgerichtsverfahren mitarbeiten wollen. Insgesamt 490 Schöffinnen und Schöffen sowie rund 250 Jugendschöffen und Jugendschöffinnen sind für die kommende Wahlperiode ab 2024 notwendig. Mindestens doppelt so viele Namen muss die Vorschlagsliste enthalten.

Die Schöffinnen und Schöffen erwarten Einblicke hinter die Kulissen der Gerichte – aber auch viel Verantwortung und Zeitaufwand. Sie müssen keine juristische Vorbildung haben, sondern sollen ihren Sachverstand und ihre Lebenstüchtigkeit mit ins Gericht bringen. Jugendschöffinnen und -schöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein – zum Beispiel durch die Erziehung eigener Kinder, durch die Arbeit mit Jugendlichen oder durch eine Tätigkeit als Ausbilder.

Schöffinnen und Schöffen haben das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und -richter. Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen sind gefragt bei diesem Ehrenamt – wobei die Betonung des „ehrenamtlichen” auch bedeutet, dass es für das Amt keine Bezahlung gibt, sondern einen Ersatz für Verdienstausfall, Fahrtkostenerstattung und eine Entschädigung für den Zeitaufwand.

Voraussetzung für alle, die sich vorstellen können, dieses Ehrenamt zu übernehmen: Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, älter als 25 und jünger als 70 Jahre sein.

Die Stadtverwaltung bittet alle, die mehr über die Tätigkeit wissen wollen oder sich gleich um die Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben möchten, sich an die Wahlbehörde zu wenden, die das Ganze koordiniert: Sie ist unter Tel. 0202 / 563-7770 oder unter der Mailadresse schoeffen@stadt.wuppertal.de zu erreichen.

Interessenten für das Ehrenamt eines Jugendschöffen können sich unmittelbar mit dem Ressort Kinder, Jugend und Familie – Jugendamt (Carina Brenig, Tel.: 0202 563-2541 oder unter der Mailadresse jugendschoeffen@stadt.wuppertal.de) in Verbindung setzen.

Weitere Informationen sowie Anmeldeformulare sind unter folgendem Link zu finden:

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