Klage vor der Jugendkammer des Landgerichts Männer sollen Kinder sexuell missbraucht haben

Wuppertal · Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat gegen einen 22 Jahre alten Mann aus Wuppertal und einen 44-Jährigen aus Wetter eine Klage vor der Jugendkammer des Landgerichts Wuppertal erhoben. Gegen die Angeklagten besteht der Verdacht, dass sie Kinder sexuell missbraucht und von ihren Taten Fotos und Videos gemacht haben sollen. Die Kinder sollen zu Beginn der Taten zwischen 5 Monate und 12 Jahren alt gewesen sein.

 Das Wuppertaler Landgericht.

Das Wuppertaler Landgericht.

Foto: Wuppertaler Rundschau/Dennis Polz

Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat die Ermittlungen wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern unter anderem gegen einen 22 Jahre alten Mann aus Wuppertal und einen 44 Jahre alten Mann aus Wetter abgeschlossen und gegen beide die öffentliche Klage vor der Jugendkammer des Landgerichts Wuppertal erhoben. Gegen die Angeschuldigten besteht unter anderen der Verdacht, vom Jahr 2016 an bis zum April 2021 Kinder sexuell missbraucht und dies in Form von Foto- und Videodateien dokumentiert zu haben. Diese Dateien sollen zumindest teilweise auch anderen Personen zur Verfügung gestellt worden sein.

Die missbrauchten Kinder sollen zu Beginn der Taten zwischen 5 Monate und 12 Jahren alt gewesen sein. Im Zuge der außerordentlich aufwändigen Ermittlungen, die auf Seiten der Polizei Wuppertal von den Beamtinnen und Beamten der EK „Little“ durchgeführt worden sind, konnte der 22 Jahre alte Tatverdächtige am 12. April 2021 und der 44 Jahre alte Tatverdächtige am 4. Juni 2021 festgenommen und Haftbefehle erlangt werden. Während sich der 44 Jahre alte Angeschuldigte noch immer in Untersuchungshaft befindet wurde der 22 Jahre alte Tatverdächtige inzwischen in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht, da er möglicherweise lediglich vermindert schuldfähig sein könnte.

Beiden Angeschuldigten drohen für den Fall einer Verurteilung langjährige Freiheitsstrafen. Da aus der Auswertung der bei den Angeschuldigten sichergestellten Datenträger Anhaltspunkte für eine Verbreitung des kinderpornografischen Materials an weitere Personen hervorgehen werden sukzessive gesonderte Verfahren eingeleitet und an die insoweit örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiter gegeben. Insoweit ist davon auszugehen, dass gegen rund 100 Personen noch Verfahren wegen des Verdachts des sich Verschaffens von kinderpornografischen Material zu führen sein werden. Die Jugendkammer am Landgericht Wuppertal wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden haben.

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