Prozess vor dem Amtsgericht „Erschreckende Uneinsichtigkeit“

Wuppertal · Um Volksverhetzung ging es jetzt vor dem Wuppertaler Amtsgericht. Im Fokus stand dabei die Internetseite eines 84-jährigen Wuppertalers.

 Das Wuppertaler Amtsgericht.

Das Wuppertaler Amtsgericht.

Foto: Christoph Petersen

Adolf Hitler: „Ein Agent der angloamerikanischen Freimaurerei und des Zionismus.“ Eine „Verschwörung, die sich die Gründung des israelischen Staates zum Ziel gemacht hat“. Und dann noch Juden, die all das gewusst hätten und sich passiv verhielten.

Schaut man auf das, was der Angeklagte dazu auf der von ihm betriebenen Internetseite veröffentlicht hat, könnte man das für die geistigen Irrungen und Wirrungen eines alten Mannes halten. Ganz so einfach ist die Sache aber nicht, die Staatsanwaltschaft wirft dem Pensionär mehrfache Volksverhetzung vor. Vom Amtsgericht wurde er dafür nun zu 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt.

Ob dem Angeklagten überhaupt klar war, wohin ihn seine Einlassungen geführt hatten, durfte man nach seinem Auftritt vor Gericht durchaus bezweifeln. Mit zitternden Händen fingerte er ein Schriftstück aus seinem Aktenordner, um zum Plädoyer in eigener Sache zu schreiten. Er sei niemals Mitglied einer Partei gewesen und er habe sich nie „an Demonstrationen gegen die seit 1945 herrschende Besatzungsmacht beteiligt.“ Ihm ginge es um Lüge und Wahrheit in der Geschichtsschreibung - und überhaupt, das anonyme Denunziantentum sei verachtenswert. Irgendwer, der seinen Namen nicht habe nennen wollen, habe ihn auf die Anklagebank gebracht. Das alles gleiche einem Hexenprozess - bei Wikipedia könne man nachlesen, wie das mit den anonymen „Denunziationskästen“ funktioniere. Da könne jeder mittels Zetteleinwurf alle anderen anschwärzen.

Und überhaupt: Dass er den Völkermord relativiere, sei eine bösartige Unterstellung. Er habe deshalb auch schon an den Internationalen Gerichtshof in Den Haag geschrieben. Im Übrigen sei die „BRD GmbH“ kein souveräner Staat, sondern vielmehr eine Besatzungszone. Die Anklageschrift sei ungültig, die Siegermächte seien rechtlich bis heute zuständig. Da ahnte man schon längst, was der Angeklagte von dem Gericht hielt, vor dem er gerade saß.

Von dort allerdings bekam er eine klare Ansage: Er sei mit einer für sein Alter erschreckenden Uneinsichtigkeit geschlagen. Noch nicht mal die Strafanzeige habe ihn dazu bewogen, seine Homepage vom Netz zu nehmen. Er verharmlose den Holocaust in all dem, was dort zu lesen sei. In ausschweifenden Texten und sogar in einem Buch, das man als PDF herunterladen könne, verbreite er nach wie vor seine kruden Überzeugungen. Er verschleiere das Gewicht der unter der NS-Herrschaft begangenen Gräueltaten und was dazu noch besonders schwer wog: Die Veröffentlichung im Internet ermögliche eine ungebremste Verbreitung. Wer dort was auch immer einstelle, könne die Weitergabe nicht mehr stoppen. Die Dinge seien dann in der Welt - und dafür sei der Urheber zur Verantwortung zu ziehen.

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