"Messer-Geld" als "8,50-Euro-Trickserei"

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Düsseldorf-Wuppertal wirft einigen Arbeitgebern vor, weniger als den Mindestlohn von 8,50 Euro zu zahlen. Die Tricks, die Summe zu umgehen, seien vielfältig, so NGG-Geschäftsführer Torsten Gebehart (NGG).

 Manche Angestellten sollen ihre rbeitsgeräte "mieten".

Manche Angestellten sollen ihre rbeitsgeräte "mieten".

Foto: NGG

Eine Methode sei das so genannte "Messer-Geld". Dabei werde Beschäftigten in Küchen oder in der Schlachtindustrie eine Art "Messer-Miete" berechnet, die dann direkt vom Lohn abgezogen wird. Gebehart: "So eine Zwangsabgabe für die Nutzung von gängigem Arbeitsmaterial ist die maximale Unverfrorenheit. Das wäre so, als wenn von Sekretärinnen ein 'Computer-Euro‘ verlangt würde."

Weitere Winkelzüge sind demnach ein "Reinigungsgeld für das Waschen von Arbeitskleidung", kostenlose Betriebsessen, die plötzlich berechnet würden, aber auch das Streichen des Urlaubs- oder Weihnachtsgeldes. Gebehart ermuntert Arbeitnehmer, entsprechende Fälle zu melden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat eine Mindestlohn-Hotline geschaltet: 0391/4088003 (Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr, Samstag von 9 bis 16 Uhr zum Festnetztarif).

Pläne, das Mindestlohngesetz aufzuweichen, lehnt die NGG Düsseldorf-Wuppertal ab. "Das zusätzlich verdiente Geld fließt jetzt nahezu eins zu eins in den Konsum. Es sorgt damit für mehr Kaufkraft in Wuppertal und dadurch für eine Stärkung der Wirtschaft", so Gebehart. Die Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten sei beispielsweise im Gastgewerbe "längst gängige Praxis".

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