Urteil vor dem Landgericht Lebenslange Haft nach Mord

Wuppertal · Das Landgericht hat am Dienstag (17. Januar 2017) einen 53-jährigen Angeklagten aus Wuppertal wegen Mordes an seiner Frau verurteilt. Laut Feststellungen hat der Mann am frühen Morgen des 24. Juni 2016 seine gleichaltrige Frau im Bett mit einem Messer angegriffen und ihr die Kehle durchgeschnitten.

 Der Angeklagte (53) trägt weiter den Ring der Frau, die getötet zu haben er zugegeben hat. Vorn Rechtsanwalt Michael Kaps.

Der Angeklagte (53) trägt weiter den Ring der Frau, die getötet zu haben er zugegeben hat. Vorn Rechtsanwalt Michael Kaps.

Foto: Dirk Lotze

Die Strafe lautet auf lebenslange Haft.

Der Vorsitzende Richter: "Das war raubtierhaft, kann man fast sagen. Wie Raubtiere, die nicht selbst verletzt werden wollen, die jede Gegenwehr ausschalten."

Die Frau hatte auf dem Bett gedöst. Tatort war die gemeinsam genutzte Eigentumswohnung des Mannes in Heckinghausen. Das Gericht folgte dem Geständnis des Angeklagten. Es habe Szenen der Eifersucht und Streit um Trennung gegeben. Dennoch habe man wenige Stunden vor der Tat einen gemeinsamen Urlaub zu planen begonnen. Der Richter: "Das sind seine Angaben. Andere haben wir nicht. Man kann es sich - angesichts dessen, was danach passierte - kaum vorstellen."

Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Verteidiger Michael Kaps hingegen hatte sieben Jahre Gefängnis beantragt und angeführt: "Der Angeklagte ist ins Schlafzimmer gegangen, ohne zu wissen, wie er seine Frau dort vorfinden würde. Es war ihm egal." Zudem sei die Schuldfähigkeit des Mannes eingeschränkt gewesen. Mit dieser Annahme widersprach er dem Gerichtspsychiater, der aus medizinischer Sicht volle Schuldfähigkeit festgestellt hatte.

Der Angeklagte nahm das Urteil ruhig auf, kommentierte nur einzelne Passagen mit Kopfschütteln. Bei seinem letzten Wort hatte der Mann noch sichtlich um Fassung gerungen. Er hatte erklärt, die Tat zu bereuen und hinzugefügt: "Nur Gott kann vergeben."

Das Verfahren wurde von vielen Zuschauern aus dem Freundeskreis der Getöteten begleitet, die eine angesehene und beliebte Geschäftsfrau war. Der Angeklagte bleibt in Untersuchungshaft, bis das Urteil rechtskräftig wird.

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