Landgericht Wuppertal Nach Säureattacke 250.000 Euro Schmerzensgeld

Wuppertal · Der ehemalige Innogy-Manager Bernhard Günther, der im März 2018 in Haan Opfer eines Säureanschlags geworden war, hat vom Wuppertaler Landgericht in einem Zivilprozess ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 Euro zugesprochen bekommen.

Der Angeklagte während des Prozesses 2022.

Der Angeklagte während des Prozesses 2022.

Foto: Christoph Petersen

Zahlen muss die Summe ein 43 Jahre alter Mann, der im August 2022 von der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren rechtskräftig verurteilt worden war.

„An diesem Tag passten der rechtskräftig Verurteilte und sein Mittäter den klagenden Manager in unmittelbarer Nähe seines Wohnhauses ab, brachten ihn rücklings zu Boden und schütteten ihm hoch konzentrierte Schwefelsäure in das Gesicht. Das Anschlagsopfer überlebte, erlitt allerdings schwerste Verletzungen im Gesicht und vor allem im Bereich der Augen, die eine Vielzahl von Operationen erforderlich machten und unter anderem zu seiner dauerhaften und erheblichen Entstellung führten. Sein Sehvermögen auf beiden Augen konnte gerettet werden“, so das Landgericht.

Das Urteil zu den Schmerzensgeldansprüchen war am 27. September 2023 gesprochen worden. Der Verurteilte hatte dem nicht widersprochen und war auch nicht juristisch gegen das von der Zivilkammer erlassene Versäumnisurteil vorgegangen. Das Urteil ist nach Ablauf der Einspruchsfrist deshalb rechtskräftig.

Im Sommer 2023 hatte der Bundesgerichtshof die Revision gegen das strafrechtliche Urteil verworfen. „Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen erhielten der Angeklagte und ein Mittäter von einer bislang unbekannten Person unter Zusage eines Tatlohns oder eines anderweitigen Vorteils den Auftrag, einen Anschlag auf ein Mitglied des Vorstandes eines in Nordrhein-Westfalen ansässigen Energieversorgungsunternehmens zu verüben und das Tatopfer massiv zu verletzen, wobei das Motiv des Auftraggebers ungeklärt geblieben ist“, so der Bundesgerichtshof.

Die Täter entkamen seinerzeit unerkannt. Der Angeklagte wurde im Jahr 2021, nachdem das Opfer eine Belohnung für zur Tataufklärung führende Informationen ausgelobt hatte, aufgrund eines dadurch motivierten anonymen Hinweises ermittelt.

(jak)
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