Keine Ermittlungen gegen JVA-Leiterin

Wuppertal · Die Staatsanwaltschaft Wuppertal lehnt ab, wegen einer Anzeige zum Suizid eines jungen Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Ronsdorf gegen die Anstaltsleiterin zu ermitteln. Das teilt die Anklagebehörde mit.

 Die JVA in Ronsdorf.

Die JVA in Ronsdorf.

Foto: Justiz NRW

Enrichtungsleiterin Katja Grafweg war aus den Reihen der Gefangenen-Gruppierung "Kollektiv Knastschaden" angezeigt worden.

Demnach sollte hinsichtlich des Todes eines 17-jährigen Häftlings am 11. Juni der Verdacht der fahrlässigen Tötung bestehen. Das ergebe sich aus angeblichen Versäumnissen der Einrichtung in diesem Fall. Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert erklärte als Sprecher seiner Behörde: "Die Anzeige enthielt nur pauschale Kritik an der Anstaltsleitung. Konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat waren nicht vorhanden. Die brauchen wir aber, um die Einleitung eines Strafverfahrens zu begründen."

Baumert erläuterte, dass es keine Rechtsmittel gegen diese Entscheidung gibt. Der Anzeigenerstatter könne eine Gegenvorstellung bei der Staatsanwaltschaft einreichen, wenn er nicht einverstanden ist. Dem werde dann nachgegangen.

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