(K)eine Frage des Geldes

Gleiches Geld für gleiche Arbeit? Dafür prozessierte ein Sozialarbeiter drei Jahre lang gegen die Stadt — letztlich mit Erfolg

 Das Urteil, das Kalender Dogan (links) mit Unterstützung von Ver.di-Bezirksgeschäftsführer Daniel Kolle vor dem Wuppertaler Arbeitsgericht erstritten hat, wird sich voraussichtlich für alle betroffene Kollegen auszahlen.

Das Urteil, das Kalender Dogan (links) mit Unterstützung von Ver.di-Bezirksgeschäftsführer Daniel Kolle vor dem Wuppertaler Arbeitsgericht erstritten hat, wird sich voraussichtlich für alle betroffene Kollegen auszahlen.

Foto: Bube

Kalender Dogan ist seit 2009 als Sozialarbeiter bei der städtischen Abteilung "Hilfe für Erwachsene" (HfE) beschäftigt. Er übernimmt damit Verantwortung für Menschen, die ihr Leben allein nicht managen können. Doch im Gegensatz zu den Sozialpädagogen und Sozialarbeitern, die bei HfE auch verantwortlich sind für das Wohl von Kindern und die automatisch in der Stufe "S 14" der Entgelttabelle für Beschäftigte im öffentlichen Sozial- und Erziehungsdienst einsortiert werden, bekam Dogan nur die Stufe "S 11". Dagegen klagte der Sozialarbeiter mit der Unterstützung der gewerkschaft "ver.di." — seit 2011: mit dem Ziel gleicher Bezahlung — und mit dem Argument, dass in beiden Bereichen "eine lebensrelevante Wächterfunktion" erfüllt wird.

Jetzt bekam Kalender Dogan vor dem Arbeitsgericht Wuppertal in erster Instanz rückwirkend Recht. Dazu Wuppertals "ver.di"-Chef Daniel Kolle: "Wer wie Kalender Dogan eine wertvolle und unerlässliche Unterstützung für Hilfsbedürftige leistet, trägt dabei sehr viel Verantwortung. Dass diese Verantwortung sich auch in der Vergütung widerspiegeln muss, hat das Gericht jetzt klargestellt. Die Stadt ist nun gefordert, das Urteil auch auf seine 17 Kollegen zu übertragen. Dafür werden wir uns einsetzen, und das Anliegen notfalls auch bis zum Bundesarbeitsgericht begleiten."

So weit wird es vermutlich nicht kommen (müssen). Auf Nachfrage der Rundschau erklärt Sozialamtsleiter Uwe Temme: "Wir warten die Urteilsbegründung ab, werden sie formal prüfen, und wenn keine Einwände bestehen, werden alle betroffenen Kollegen, wie bereits bei Kalender Dogan geschehen, in 'S 14' eingestuft und erhalten eine entsprechende Nachzahlung".

(Rundschau Verlagsgesellschaft)
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