WSW zur Dezember-Entlastung Gas und Wärme: Keine Voraus- und Abschlagszahlungen

Wuppertal · Die Wuppertaler Stadtwerke (WSW) arbeiten nach eigenen Angaben „auf Hochtouren“ daran, dass ihre Gas- und Wärmekundinnen und -kunden „möglichst schnell und unkompliziert“ die von der Bundesregierung Einmalzahlung als Soforthilfe erhalten.

 Symbolbild.

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Foto: Magnascan

Die Entlastungen werden von den Versorgern nach den gesetzlichen Vorgaben errechnet und entsprechend weitergegeben. „Die Dezember-Entlastung bedeutet einen erheblichen Aufwand, denn die Zahlungsläufe aller Gas- und Wärme-Kundinnen und -Kunden müssen angepasst werden“, so die WSW.

Gemäß Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) erhalten alle Letztverbraucherinnen und -verbraucher, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 leitungsgebunden Gas und Wärme beziehen, die einmalige Dezember-Soforthilfe. Dazu zählen alle Haushalte, Mieterinnen und Mieter, Vermieterinnen und Vermieter sowie kleine mittelständische Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis 1,5 Millionen Kilowattstunden.

„Für diese Kundinnen und Kunden entfallen die vertraglich vereinbarten Voraus- oder Abschlagszahlungen für den Monat Dezember. Eine Entlastung der Kosten für Strom ist in der jetzigen Dezember-Soforthilfe nicht vorgesehen. Dies gilt auch für Strom, der zur Wärmeerzeugung genutzt wird, wie etwa bei Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen“, heißt es.

Die Dezember-Soforthilfe werde je nach Zielgruppe unterschiedlich berechnet und zur Verfügung gestellt.“ Die WSW werden die Abschläge ihrer Kundinnen und Kunden für Gas und Wärme im Dezember nicht per Lastschrift einziehen. Kundinnen und Kunden, die per Überweisung, Dauerauftrag oder via barzahlen.de bezahlen, müssen ihre Zahlung im Dezember eigenständig aussetzen. Vermieter und Vermieterinnen geben die Entlastung mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung an Mieter und Mieterinnen weiter. Für Dezember bereits geleistete Zahlungen werden berücksichtigt“, teilte das Unternehmen am Freitag (2. Dezember 2022) mit.

Die exakte Berechnung des Entlastungsbetrags erfolge „nach den gesetzlichen Vorgaben im Zuge der nächsten Turnus- oder Jahresverbrauchsrechnung. Dort wird der genaue Betrag gesondert ausgewiesen und verrechnet.“ Auf der Homepage wsw-online.de haben die WSW Informationen bereitgestellt.

Die Entlastungen durch die „Energiepreisbremsen“ gegen die Wuppertaler Stadtwerke „entsprechend den gesetzlichen Vorgaben“ ebenfalls an ihre Kundinnen und Kunden weiter.

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