Gaspreise ab 1. Oktober „Kunden entsteht kein Nachteil“

Wuppertal · Ab 1. Oktober 2022 steigen auch bei den Wuppertaler Stadtwerken die Strompreise deutlich. Aber: Wie wird der Zeitraum bis dahin eigentlich erfasst und abgerechnet?

 Die Wuppertaler Stadtwerke an der Bromberger Straße.

Die Wuppertaler Stadtwerke an der Bromberger Straße.

Foto: WSW/Stefan Tesche-Hasenbach

Zum Thema „Neue Energiepreise ab dem 1. Oktober“ hatte uns auch Rundschau-Leserin Claudia Becker geschrieben. Ihr Text lautete: „Wir alle haben ja schon vor einigen Wochen die neuen Preise für Strom und Gas von den WSW erhalten. Die Frage stellt sich mir nun, ob wir nicht zum 30. September die Zählerstände mitteilen müssen, damit bis zu diesem Zeitpunkt noch die alten Preise berechnet werden. Ab dem 1. Oktober gelten ja erst die neuen Preise. Diese Frage habe ich telefonisch einem Mitarbeiter der WSW gestellt, jedoch wurde mir gesagt, das sei so nicht vorgesehen. Wie soll dann aber eine korrekte Abrechnung erfolgen?“

Dazu erklärt Stadtwerke-Pressesprecher Rainer Friedrich auf Rundschau-Nachfrage: „Die Nachfrage angesichts des deutlichen Preissprungs ab 1. Oktober können wir natürlich verstehen. Das Verfahren ist so angelegt, dass den Kundinnen und Kunden kein finanzieller Nachteil entsteht. Gleichzeitig möchten wir den Abrechnungsprozess für unsere rund 230.000 Strom- und Gaskunden zügig abwickeln und zusätzlichen Aufwand für die Kunden vermeiden.“

Friedrich weiter: „Generell erfolgt die Abgrenzung der Preise anhand der erwarteten Verbrauchswerte durch das Abrechnungssystem automatisch. Grundlage sind entweder die Vorjahreswerte oder der im System hinterlegte erwartete Verbrauch, der sogenannte Periodenverbrauch.“

Dabei werde auch die spezifische Verbrauchsentwicklung in Abhängigkeit von der Jahreszeit berücksichtigt. Bei Gas sei das zum Beispiel die „Gradtagsgewichtung“, die die aktuellen Außentemperaturen berücksichtigt.

Der WSW-Pressesprecher abschließend: „Unsere Kundinnen und Kunden haben in jedem Fall auch die Möglichkeit, die Zählerstände termingerecht in unserem Kundenportal ‚Meine WSW‘ zu hinterlegen. Diese Ablesung wird dann alternativ für die Abrechnung herangezogen und ermöglicht eine ganz genaue Abgrenzung.“

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