Tipp von „Haus & Grund“ Balkonkraftwerk: Ergänzung zum Mietvertrag sinnvoll

Wuppertal · Kleine Steckersolaranlagen für den Balkon boomen. Immer mehr Mieterinnen und Mieter wollen sich die Geräte zulegen, die gelegentlich auch in Supermärkten günstig angeboten werden. Doch die Vermieterin bzw. der Vermieter muss gefragt werden und sollte sich vertraglich absichern. Darauf weist der Eigentümerverein Haus & Grund Wuppertal und Umgebung hin.

Die kleinen Kraftwerke werden immer beliebter.

Die kleinen Kraftwerke werden immer beliebter.

Foto: Stadt Wuppertal

Ohne die Erlaubnis der Vermieterin bzw. des Vermieters dürfen Mieterinnen und Mieter sich keine Solarzellen installieren. Das gilt auch für die inzwischen zeitweise in Supermärkten angebotenen Steckersolargeräte.

Hermann Josef Richter (Vorstandsvorsitzender von Haus & Grund Wuppertal und Umgebung): „Vermieter sollten beim Erteilen der Erlaubnis darauf achten, dass die Anlage sicher angebracht wird, damit sie auch bei Sturm nicht herunterfallen kann. Sie darf die Hauselektrik nicht überlasten und bei einer vermieteten Eigentumswohnung muss der Vermieter die Zustimmung der Eigentümerversammlung einholen, bevor er sein Okay geben darf, weil das äußere Erscheinungsbild des Hauses verändert wird.“ Wenn all das bedacht werde, spreche nichts dagegen, die kleine Solaranlage zu erlauben.

„Um sich rechtlich abzusichern, empfehlen wir Vermietern dringend, mit den Mietern eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag über die Installation eines Balkonkraftwerks abzuschließen“, rät Silke Kessel. Die Volljuristin und Geschäftsführerin: „Mit einer solchen Zusatzvereinbarung können Vermieter unter anderem von der Stecker-PV-Anlage ausgehende Haftungsrisiken sowie die mit dem Betrieb verbundenen Pflichten auf die Schultern der Mieter legen. Dabei ist es unter anderem sinnvoll, die Mieter zu verpflichten, einen Versicherungsschutz für die Anlage abzuschließen.“

Ohne solche Vorkehrungen könnten Vermieterinnen bzw. Vermieter nämlich auf Schäden sitzen bleiben, die durch die Mini-PV-Anlage entstehen können. Da die Mieterinnen und Mieter den Nutzen aus der Anlage ziehen, sollten sie auch die damit verbundenen Risiken tragen. „Vermieter sollten nicht blindlings die Erlaubnis erteilen, wenn ihr Mieter ein Balkonkraftwerk installieren möchte. Schon gar nicht mündlich beim kurzen Plausch im Treppenhaus. Besser wenden sie sich zuerst an uns von Haus & Grund“, rät Hermann Josef Richter.

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