Unglaublich

Man muss wohl davon ausgehen, dass der oder die Eigner der Baustelle von diesem Fall nicht unterrichtet sind. Wie könnte es sonst sein, dass eine Dame die Baustelle passiert und völlig unschuldig die beschriebenen Kosten selbst tragen muss?

Ende der Sicherungspflicht — unglaublich! Wenn dem so ist, so hätte man Freitag bei Feierabend bis Montag zum Arbeitsbeginn die Stelle für Fußgänger deutlich sperren müssen. Verglichen mit den Kosten der Errichtung des Gebäudes sind die Aufwendungen der Verunglückten doch wohl Bagatellen. Ganz zu schweigen davon, dass eine 82-jährige, voll bewegliche Frau nun durch Fremdschuld auf Gehhilfen angewiesen ist.

Das Management der Firma, welche das Haus erbaut oder erbauen lässt, sollte der Dame ihr Bedauern ausdrücken — mit der Zusage, Kosten und Schmerzensgeld zu übernehmen, da sich offensichtlich keine Versicherung zuständig fühlt.

Margot Schacht, Theodor-Heuss-Straße

(Rundschau Verlagsgesellschaft)
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