„Gucci-Gang“ Täter sollten vollumfänglich haften

Betr.: „Gucci-Gang“

Ihr Artikel hat mich mit maßloser Wut erfüllt.

Verurteilungen wegen derartiger Taten sollten automatisch durch umfangreiche zivilrechtliche Folgen flankiert sein. das heißt, wer so etwas tut wie diese Bande, sollte vollumfänglich für sämtliche Schäden haften und dem Opfer (beziehungsweise dem Staat, der hier Kosten übernimmt) alle Kosten schulden.

Nichts zu holen? Egal, die Schuldenuhr tickt trotzdem weiter! Interessant sollte das werden, falls einer der Täter jemals zu Geld kommen sollte.

Jens Philip Höhmann

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