Leserbrief „Befahren der Wupper uneingeschränkt erlaubt“

Betr: „Schlauchboot kentert bei Hochwasser in der Wupper"

 Symbolbild.

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Foto: Rundschau

Richtig ist: Das Befahren der Wupper bei Hochwasser und Dunkelheit ist gefährlich und leichtsinnig. Gut ist: Den betroffenen Personen ist nichts Schlimmes passiert. Falsch ist: Die Aussage der Polizei - wenn sie tatsächlich so gemacht worden ist – „das Befahren der Wupper“ ... (sei) „im Stadtgebiet grundsätzlich verboten". Sollten der Polizei da neuere rechtliche Regeln bekannt sein, bitte ich um Aufklärung!

Das Befahren der Wupper zwischen dem Bruthaus des Bergischen Fischereivereins kurz vor dem Beginn des Beyenburger Stausees (nur dort ist eine kostenpflichtige Plakette nötig) durch das gesamte Stadtgebiet von Wuppertal bis kurz vor die Müngstener Brücke ist uneingeschränkt erlaubt. Dieses Recht wird von Privatpersonen, Mitgliedern von Wassersportvereinen und professionellen Anbietern von Kanutouren seit Jahrzehnten wahrgenommen. Irgendwelcher (Sonder-)Genehmigungen dafür bedarf es nicht. Das wird von der zuständigen Mitarbeiterin des Wupperverbandes bestätigt.

Selbstverständlich verboten ist dabei das Betreten von Uferbereichen in Privatbesitz, z. B. beim Passieren des Werksgeländes der Bayer AG. Wünschenswert und selbstverständlich für verantwortungsbewusste Paddlerinnen und Padlern ist der Schutz von Flora und Fauna unseres wunderschönen Flusses: Abstand von Uferbewuchs und Kiesbänken, Befahren nur bei ausreichendem Wasserstand usw.

Wolfgang Dohle

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