Maskenpflicht im ÖPNV Mit gutem Beispiel voran?!

Betr.: Maskenpflicht im ÖPNV

Auf der Rundschau-Homepage ist als Meldung zu lesen: „Angesichts steigender Fallzahlen von Corona-Infektionen weisen die Wuppertaler Stadtwerke (WSW) noch einmal darauf hin, dass die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht nur in den Fahrzeugen des ÖPNV gilt, sondern auch an den Haltestellen. Grundlage ist die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.“

Gilt das auch für Angehörige der WSW?

Immer wieder zu beobachten ist, dass zum Beispiel am Hauptbahnhof an den Haltestellen das Tragen von Mund-Nasen- Schutz von vielen Busfahrern und Busfahrerinnen ignoriert wird.

Gerade sie sollten doch mit gutem Beispiel voran gehen. Nach außen vertreten sie immerhin ihr Unternehmen.

Udo Cronauge