Maskenpflicht im ÖPNV Mit gutem Beispiel voran?!

Betr.: Maskenpflicht im ÖPNV

Auf der Rundschau-Homepage ist als Meldung zu lesen: „Angesichts steigender Fallzahlen von Corona-Infektionen weisen die Wuppertaler Stadtwerke (WSW) noch einmal darauf hin, dass die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht nur in den Fahrzeugen des ÖPNV gilt, sondern auch an den Haltestellen. Grundlage ist die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.“

Gilt das auch für Angehörige der WSW?

Immer wieder zu beobachten ist, dass zum Beispiel am Hauptbahnhof an den Haltestellen das Tragen von Mund-Nasen- Schutz von vielen Busfahrern und Busfahrerinnen ignoriert wird.

Gerade sie sollten doch mit gutem Beispiel voran gehen. Nach außen vertreten sie immerhin ihr Unternehmen.

Udo Cronauge

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort