Corona-Pandemie Corona-Kontrolle: Gastronomiebetrieb umgehend geschlossen

Wuppertal · Bei einer weiteren Corona-Kontrolle hat die Stadt am Donnerstag (3. September 2020) im Bereich der Berliner Straße 17 Gewerbebetriebe überprüft, davon elf Gaststätten und sechs Einzelhandelsgeschäfte.

 Auch Desinfektionsmittel waren nicht überall vorhanden.

Auch Desinfektionsmittel waren nicht überall vorhanden.

Foto: Renate Köppel

„In den Geschäften wurden sieben Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. Fünf Personen trugen keinen Mund-Nasen-Schutz und müssen mit einem Verwarnungsgeld von 50 Euro rechnen. Zwei Personen wurden ausnahmsweise mündlich verwarnt, da sie den Mund-Nasen-Schutz unter der Nase getragen haben“, so die Bilanz.

In den kontrollierten Gastronomiebetrieben wurden achtmal ein Mindestabstandsverstoß bei der Aufstellung der Tische, fünfmal unzureichende Kontaktlisten und zweimal fehlendes Desinfektionsmittel festgestellt. Gegen die Betreiber werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Ein Gastronomiebetrieb musste umgehend schließen, da dort keinerlei Kontaktdaten geführt wurden, kein Desinfektionsmittel vorhanden war, katastrophale Hygienezustände herrschten und angetaute Lebensmittel vorgefunden wurden. „Eine Person hat falsche Angaben zu ihrer Identität gemacht. Auch auf sie kommt jetzt ein Bußgeldverfahren zu“, erklärt das Presseamt. Im Einsatz waren gestern je vier Mitarbeiter des Ordnungsdienstes und der Gewerbeüberwachung.

Oberbürgermeister Andreas Mucke, Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig (Leiter des Krisenstabs) und Ordnungsdezernent Matthias Nocke hatten in der vergangenen Woche die Betriebe vor den Konsequenzen von Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung gewarnt und weitere Kontrollen angekündigt. Die Verwaltung wolle durch konsequente Kontrollen diejenigen bestärken, die sich an die Regeln halten, und den anderen ein deutliches Zeichen geben, dass Verstöße nicht geduldet werden. Das Ordnungsamt weist unterdessen erneut darauf hin, dass jeder Betreiber die Anforderungen der Coronaschutzverordnung und die „Hygiene- und Infektionsstandards“ online unter www.land.nrw/corona nachlesen kann.

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