Schienenpersonennahverkehr Maskenpflicht: Am Montag Schwerpunktkontrollen

Wuppertal · Im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) wird am Montag (24. August 2020) NRW-weit die Einhaltung der Maskenpflicht kontrolliert. Masken-Verweigerinnen und -Verweigern droht ein Bußgeld von 150 Euro. Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Unser Ziel muss es sein, die Fahrgäste maximal zu schützen.“

 Am Montag wird genau hingeschaut.

Am Montag wird genau hingeschaut.

Foto: Christoph Petersen

Es ist eine gemeinsame Aktion von NRW-Verkehrsministerium, SPNV-Aufgabenträgern, Deutscher Bahn AG und Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie kommunalen Ordnungsämtern und Bundespolizei, die an Bahnhöfen und in Zügen in Nordrhein-Westfalen stattfindet. Wer keine Maske trägt oder Mund und Nase nicht bedeckt hat, muss mit einem Bußgeld rechnen. Am nächsten Halt muss sie oder er den Zug verlassen und wtd von der Bundespolizei in Empfang genommen. Wüst: „Die Menschen können sich in der Bahn wohl und sicher fühlen. Der ÖPNV ist auch mit Blick auf Corona ein sicheres Verkehrsmittel, wenn alle sich an die Regeln halten. Genau darum geht’s: Es wäre gut, wenn kein einziges Bußgeld erhoben würde.“

Bereits seit 27. April schreibt die Corona-Schutzverordnung vor, dass in Bus und Bahn eine Mund-und-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Seit dem 12. August gilt ein Bußgeld von 150 Euro. „Die Maske ist in den Zügen das wirksamste Mittel gegen das Corona-Virus. Deshalb müssen wir uns alle an die Regel halten“, so der NRW-Verkehrsminister. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern ebenso in den Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen. Übrigens: Städte und Gemeinden kontrollieren in Bus, U- und Straßenbahn die Einhaltung der Maskenpflicht in Eigenregie. So wurden etwa in Duisburg bei Schwerpunktkontrollen 65 „Masken-Muffel“ erwischt, in Köln waren es 44, in Dortmund 13.

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