Bußgelder verhängt Stadtspitze: Viele Betriebe begehen Corona-Verstöße

Wuppertal · Oberbürgermeister Andreas Mucke, Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig, und Ordnungsdezernent Matthias Nocke warnen in einer gemeinsamen Erklärung Betriebe vor den Konsequenzen von Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung.

 Oberbürgermeister Andreas Mucke.

Oberbürgermeister Andreas Mucke.

Foto: Wuppertaler Rundschau/mivi

„Nachdem bei verstärkten Kontrollen des Ordnungsamtes insbesondere in Gastronomie- und Friseurbetrieben immer wieder Verstöße festgestellt wurden, weisen wir noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Betreiber bei erheblichen Auffälligkeiten nicht nur mit empfindlichen Geldstrafen, sondern auch mit der sofortigen Schließung ihrer Geschäfte rechnen müssen“, betonen sie. „Die Betriebe bleiben solange geschlossen, bis nachgewiesen ist, dass die Vorgaben der Coronaschutzverordnung künftig eingehalten werden.“

Analog zur Schwerpunktkontrolle der Maskenpflicht am Montag in Bussen und Bahnhöfen sowie an den Haltestellen kündigt die Stadtspitze weitere Schwerpunktkontrollen auch im Gewerbe an. „Die Betreiber stehen hier in einer großen Verantwortung für ihre Mitarbeiter und Kunden. Sie müssten selbst das allergrößte Interesse an einer strikten Einhaltung der Infektionsschutzregeln haben, um erneute Einschränkungen zu verhindern. Wir wollen durch konsequente Kontrollen diejenigen bestärken, die sich an die Regeln halten, und den anderen ein deutliches Zeichen geben, dass Verstöße nicht geduldet werden.“

Von Juni bis jetzt hat das Ordnungsamt nach eigenen Angaben annähernd 400 Gewerbekontrollen durchgeführt. Momentan eit sind es demnach 15 täglich. „In mindestens jeder zweiten wurde ein Verstoß festgestellt. Teilweise kamen die Betreiber mit mündlichen Verwarnungen davon oder besserten umgehend nach. Es kam aber auch zu Anzeigen mit Bußgeldern zwischen 200 und 2.000 Euro“, heißt es aus dem Rathaus.- „Zu häufigen festgestellten Verstößen gehören wiederholtes nicht ordnungsgemäßes Tragen der Mund-Nase-Bedeckung in den Läden, nicht ordnungsgemäßes Führen von Kontaktlisten, die Unterschreitung von Mindestabständen, fehlendes Vorhalten einer Raumskizze über Tischanordnungen mit Tischabständen in der Gastronomie oder fehlende Bereitstellung von Desinfektionsmitteln. „

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass jeder Betreiber die Anforderungen der Corona-Schutzverordnung und die „Hygiene- und Infektionsstandards“ online unter www.land.nrw/corona nachlesen kann. Die auch in Wuppertal wieder angestiegene Zahl von bestätigten Infektionen erfordere, die Bestimmungen der Verordnung energisch, konsequent und wo nötig auch mit Zwangsmitteln durchzusetzen.

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