Endlich Konsequenzen!

Betr.: Urteile im "AZ-Prozess", Rundschau vom 6. Februar

Die Urteile sind erfolgt, wenn auch noch nicht rechtskräftig — und damit ist die Angelegenheit erledigt? Nein — das kann und das darf nicht sein.

Die Art und Weise, wie die Polizei damals am Tatort agierte, die Täter laufen ließ, Zeugen nicht befragte und stattdessen gegen die Besucher des Autonomen Zentrums (AZ) ermittelte, wie in der Folge und nach wie vor seitens der Polizei mit ihren Mitteilungen Halbwahrheiten, Falschmeldungen und die Täter-Opfer-Umkehr die Öffentlichkeit über die Vorgänge in der Aprilnacht 2015 vor dem AZ getäuscht werden sollte, ist jetzt gerichtsnotorisch und ein Skandal.

Dieser Skandal liegt auf derselben Linie wie die Ermittlungsarbeit der Polizei nach dem Nagelbombenanschlag in der Keupstraße in Köln. Systematisch wurde damals in die falsche Richtung gegen die Bewohner in der Keupstraße ermittelt und ein rechtsterroristischer Anschlag überhaupt nicht in Betracht gezogen.

Die Verharmlosung rechtsterroristischer Aktivitäten durch Politik, Justiz und Polizei hat in diesem Land eine unheilvolle Tradition.

Hellwach gegen rechts? Dieses inzwischen geflügelte Wort der Polizeipräsidentin von Wuppertal erfordert endlich die entsprechenden Konsequenzen.

Dazu gehört zu allererst eine Entschuldigung bei den Besuchern des AZ.

Jochen Vogler, Adresse der Redaktion bekannt

(Rundschau Verlagsgesellschaft)
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