Es wurde zurückgegeben und im Anschluss mit Mitteln der Freiherr von der Heydt-Stiftung sowie mit Unterstützung der Kulturstiftung der Länder, der Ernst-von-Siemens-Kunststiftung, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Kunststiftung NRW zurückgekauft. Die Restitution des Gemäldes war schon am 16. September 2024 vom Rat der Stadt Wuppertal beschlossen worden.
Die Stadt Wuppertal hatte sich damit zu den „Washingtoner Prinzipien“ bekannt und handelte gemäß den Grundsätzen der gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes – insbesondere aus jüdischem Besitz.
Das Gemälde „Zwei Frauen (Frauen im Grünen)“ von Karl Schmitt-Rottluff gehörte spätestens seit 1924 zur Sammlung des Erfurter Schuhfabrikanten und Mäzens Alfred Hess, die zu den bedeutendsten Privatsammlungen moderner Kunst in Deutschland zählte und mehr als 4.000 Kunstwerke umfasste. Mit der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler und der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurden Alfred Hess’ Erben aufgrund ihrer jüdischen Herkunft verfolgt. Ein großer Teil der Kunstsammlung – darunter das Gemälde „Zwei Frauen“ – wurde im Sommer 1933 in die Schweiz transportiert und dort anschließend verwahrt. Hess’ Witwe allerdings sah sich unter dem Druck der Gestapo 1936 zum Rückversand der Kunstsammlung nach Deutschland gezwungen.
Dank der jetzt erzielten Lösung, so die Stadt, bleibe dem Von der Heydt-Museum ein prominentes Hauptwerk der Sammlung erhalten: „Der Ankauf des Gemäldes war der erste Ankauf eines expressionistischen Gemäldes nach dem Zweiten Weltkrieg. Er markiert damit den Beginn der Bestrebungen, die während der NS-Zeit durch die Beschlagnahme-Aktion ‚Entartete Kunst’ erlittenen Verluste auszugleichen“, so heißt es weiter.