„Eigentlich müsste es selbstverständlich sein, dass Arztpraxen barrierefrei zugänglich sind und die gesetzlichen Regelungen dafür geschaffen werden. Doch leider sieht die Realität in Deutschland zwölf Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention ganz anders aus. Nicht einmal die Hälfte aller ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen ist barrierefrei zu erreichen“, so Beiratsmitglied Sabine Neubauer. „Patientinnen und Patienten, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, müssen sich oft telefonisch über die Zugänge informieren, da auf den Internetseiten der Praxen keine entsprechenden Informationen angeboten werden. Für die Betroffenen sind Hindernisse wie Stufen, schmale Türen, fehlende Behinderten-WCs usw. häufig Gründe, um die Ärztin oder den Arzt ihrer Wahl nicht konsultieren zu können.“
Der Antrag, ein verbessertes Informationsangebot zu schaffen, sei „ein wichtiger Schritt für eine notwendige inklusive Gesundheitsvorsorge und für das Ende der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung in der medizinischen Versorgung“.