Corona-Pandemie 138 Infizierte - und drastische Strafen bei Verstößen

Wuppertal · Stand heute (25. März 2020, 9 Uhr) gibt es in Wuppertal 138 bestätigte Corona-Fälle - 21 mehr als gestern. Um diese Entwicklung zu bremsen, hat die Stadt hat am Montag angekündigt, die Verfügung des Landes zur Kontaktbeschränkung rigoros durchzusetzen. Seit gestern (24. März 2020) liegt auch der detaillierte Straf- und Bußgeldkatalog aus Düsseldorf vor. Er reicht von 200 bis zu 25.000 Euro Geldstrafe und Haft. Hier der Überblick.

 NRW-Innenminister Herbert Reul: „Es geht um das Leben von Millionen Menschen".

NRW-Innenminister Herbert Reul: „Es geht um das Leben von Millionen Menschen".

Foto: Land NRW/R.Sondermann

„Verstöße gegen die Regelungen sind kein Kavaliersdelikt“, hatte Oberbürgermeister Andreas Mucke mit Blick auf die Landesverfügung betont. Auch vor dem Hintergrund, dass am vergangenen Wochenende 30 Strafanzeigen gestellt und 16 Ordnungswidrigkeits-Verfahren eingeleitet wurden, weil Menschen und Betriebe gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Wuppertal verstoßen hatten. Und die unterscheidet sich nur geringfügig von der jetzt gültigen Verfügung des Landes.

Diese Ignoranz wird jetzt richtig teuer. Wer Teil einer öffentlichen Ansammlung von mehr als zwei Personen ist, wird mit 200 Euro zur Kasse gebeten, sofern es sich nicht um direkte Verwandte oder Personen aus dem eigenen Haushalt handelt oder eine der wenigen andere Ausnahmen (etwa ÖPNV oder Warteschlangen vor Läden) greift. Grillen oder Picknicken in der Öffentlichkeit kostet jeden Beteiligten 250 Euro. Bestehen die Ansammlungen aus mehr als zehn Personen, werden sie als Straftat behandelt. Die Teilnahme an einer „Corona-Party“ zieht demnach Geld- oder sogar Haftstrafen nach sich. Gleiches gilt für jeden, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen das allgemeine Veranstaltungsverbot verstößt.

Läden, Lokale oder andere Betriebe, die verbotswidrig öffnen, werden ebenfalls kräftig zur Kasse gebeten. Für Einzelhändler sind dann 2.500 Euro fällig, für Gastronomen 4.000 Euro und für Wettbüros oder Bordelle 5.000 Euro. Das gilt für Erstverstöße, von denen es in Wuppertal am Wochenende nach Aussage von Ordnungsdezernent Matthias Nocke diverse gab. Wer die Schließungsverfügung hartnäckig ignoriert - auch das soll vorgekommen sein - muss richtig tief in die Tasche greifen: Im Wiederholungsfall werden die Strafen jeweils verdoppelt.

„Das sind harte Strafen. Aber wer nicht hören will, muss eben zahlen oder wird aus dem Verkehr gezogen. Es geht hier schließlich nicht um eine Kleinigkeit, sondern um die Gesundheit und das Leben von Millionen Menschen. Die Ordnungsämter und die Polizei werden die Maßnahmen mit Augenmaß, aber mit aller notwendigen Härte durchsetzen“, kommentiert NRW-Innenminister Herbert Reul den Strafkatalog und seine Umsetzung.

Zum Straf- und Bußgeldkatalog hier klicken!

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