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Corona in Wuppertal: Situation nach Allgemeinverfügung in der City

Corona-Pandemie : Die Situation nach der Allgemeinverfügung

Das Landeskabinett hat umfangreiche Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus beschlossen. So wurde per „Allgemeinverfügung“ angeordnet, dass Gaststätten und Restaurants ab Mittwoch (18. März 2020) geschlossen bleiben. Das gilt auch für die Geschäfte im Stadtgebiet. Ausgenommen sind Lebensmittel-Geschäfte und Apotheken, aber auch Märkte. Wir haben uns die Situation in Wuppertal angeschaut.

Die Allgemeinverfügung wird zunächst auf den 19. April, das Ende der Osterferien, befristet. Welche Auswirkungen sie hat, zeigte sich bereits am ersten Tag (18. März 2020) in Wuppertal.

Während vor allem in Lebensmittelläden und Apotheken viel los war, herrschte auf Plätzen teilweise Leere. Auf dem Geschwister-Scholl-Platz in Barmen räumten die Mitarbeiter eines dort ansässigen Eiscafés die Außenterrasse ab. Sitzen und Klönen ist hier derzeit nicht möglich.

Ebenso an den Tischen in Bäckereien und in Bekleidungsgeschäften herrschte gähnende Leere. Grund: aus Sicherheitsgründen gesperrte Sitz- bzw. Verzehrbereiche und natürlich die wegen der Allgemeinverfügung verschlossenen Ladentüren.

Auf der Nordbahntrasse herrschte dagegen reges Treiben. Fahrradfahrer, Inlineskater, Spaziergänger, Familien mit Kindern und Jugendgruppen waren unterwegs. Doch um die schnelle Ausbreitung des Virus zu verhindern, sei es wichtig, soziale Kontakte einzuschränken. Das erklärte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor einigen Tagen in einer Pressekonferenz: „Je langsamer sich Corona ausbreitet, desto besser kann unser Gesundheitssystem damit umgehen.“

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Auch Wuppertals Oberbürgermeister Andreas Mucke (SPD) ruft dazu auf. „Wir müssen die sozialen Kontakte auf ein kleines Minimum reduzieren, um die Ausbreitung des Virus deutlich zu verlangsamen“, sagt er und bittet in einer Facebook-Videobotschaft darum, dass alle Wuppertaler und Wuppertalerinnen aufeinander achten.

In unserer Bildergalerie finden Sie Impressionen des ersten Tages, an dem die Allgemeinverfügung in Kraft getreten ist.