Dienstleistungen per Telefon oder online Arbeitsagentur reduziert persönlichen Kontakt

Wuppertal · Das Jobcenter und die Arbeitsagenturen im Bergischen informieren, weiter für ihre Kunden da zu sein. Die persönlichen Kontakte werden allerdings reduziert, der Telefon- und Online-Zugang weiter ausgebaut. „Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentrieren sich die Arbeitsagenturen und Jobcenter auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen“, heißt es in der Pressemitteilung.

 Martin Klebe von der Agentur für Arbeit.

Martin Klebe von der Agentur für Arbeit.

Foto: Agentur für Arbeit

„Wir schaffen die Voraussetzungen, um diese Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt klären zu können. So können wir persönliche Kontakte minimieren und damit einen Beitrag zum Gesundheitsschutz und zum Eindämmen der Pandemie leisten. Gleichzeitig stellen wir die Zahlung von Geldleistungen in dieser schwierigen Lage sicher.“

Maßnahmen aufgrund der aktuellen Lage

Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt in den Dienststellen bleibt für Notfälle bestehen. Eine Arbeitslosmeldung kann auch telefonisch erfolgen. Ein Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden. Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen.

Anträge können formlos per Mail oder über den eServices (www.arbeitsagentur.de/eServices) gestellt oder in den Hausbriefkasten geworfen werden. Die persönliche Vorsprache bei Arbeitslosmeldung in den Arbeitsagenturen entfällt vorläufig. Die Meldung kann telefonisch vorgenommen werden.

Anträge auf Arbeitslosengeld I gibt es unter www.arbeitsagentur.de/eservices, Weiterbewilligungsanträge für die Grundsicherung unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2.

„Wir agieren so gut es geht in diesen schwierigen Zeiten unbürokratisch und flexibel, so dass die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen von Jobcenter oder Arbeitsagentur angewiesen sind, sichergestellt ist. Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag“, heißt es von der Arbeitsagentur.

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