Corona-Pandemie Die Situation nach der Allgemeinverfügung
Das Landeskabinett hat umfangreiche Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus’ beschlossen. So wurde per „Allgemeinverfügung“ angeordnet, dass Gaststätten und Restaurants ab Mittwoch (18. März 2020) geschlossen bleiben. Das gilt auch für die Geschäfte im Stadtgebiet. Ausgenommen sind Lebensmittel-Geschäfte und Apotheken, aber auch Märkte. Am Rathaus in Barmen machen mehrere Hinweisschilder auf die Corona-Problematik aufmerksam.
Die Terrasse der Eisdiele am Geschwister-Scholl-Platz in Barmen wurde geräumt.
Viele Restaurants und Geschäfte haben geschlossen.
Vor der Schließung verschenkt ein Blumenladen in der Barmer Fußgängerzone Pflanzen an Passanten.
Schlange stehen mit Sicherheitsabstand: Der Zutritt zu dieser Apotheke wird reguliert.
Die Sitz- und Verzehrbereiche von Bäckereien sind für Kunden gesperrt.
An dieser Bäckerei stehen die Kunden mit Sicherheistabstand zueinander an.
Die Innenstadt bzw. die noch geöffneten Geschäfte sind gepflastert mit Corona-Hinweisschildern.
Auf der Nordbahntrasse herrschte munteres Treiben.
Eine Botschaft auf der Nordbahntrasse. Vermutlich sprühte sie jemand schon vor der Corona-Krise an die Wand.