Corona-Pandemie IHK: KfW-Schnellkredit für Unternehmen gestartet

Wuppertal · Die Bergische Industrie- und Handelskammer (IHK) weist darauf hin, dass der von der Bundesregierung in der vergangenen Woche angekündigte KfW-Schnellkredit für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen ab sofort bei den Banken und Sparkassen beantragt werden kann.

 Symbolbild.

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Foto: IHK

„Mit einer Laufzeit von zehn Jahren, festem Zinssatz und ohne Risikoprüfung durch Hausbank und Förderbank kann dieser Kredit eine echte Unterstützung für betroffene Unternehmen sein“, so Thomas Grigutsch (Bereich Unternehmensförderung). Klar sei natürlich, dass auch dieser Kredit zurückgezahlt werden müsse, aber durch die lange Laufzeit und die bis zu zwei tilgungsfreien Jahre könnten Unternehmen die wirtschaftlichen Lasten der Krise auf einen langen Zeitraum strecken. „Kritisch sehen wir, dass der KfW-Schnellkredit nicht auch für Unternehmen mit zehn oder weniger Mitarbeiter in Anspruch genommen werden kann. Auch diese Unternehmen hat die Corona-Krise teilweise sehr hart getroffen“, so der IHK-Experte. Hier sei die Wirtschaft weiter mit der Politik im Gespräch, um damit auch kleinen Unternehmen eine Kreditperspektive zu ermöglichen.

Die Bergische IHK unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen mit konkreten Hilfestellungen. Dazu gehören insbesondere die weiterhin montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbare Hotline unter der Telefonnummer 0202 / 2490-555 sowie eine Gesamtübersicht aller Unterstützungsmöglichkeiten, die unter der Dokumenten-Nummer 4756644 auf der Webseite bergische.ihk.de abgerufen werden kann. Auf der Sonderseite bergische.ihk.de/coronavirus stehen weitere Informationen zur Verfügung.

Unternehmen, die Problemen bei der Kreditbeantragung haben, können sich zudem direkt an die E-Mail clearing@bergische.ihk.de bei der Bergischen IHK wenden. Neben den Kontaktdaten und dem Firmennamen ist dabei eine kurze Schilderung des Sachverhalts wichtig. Die IHK wird dann kurzfristig mit dem betroffenen Unternehmen Kontakt aufnehmen und das weitere Vorgehen, gegebenenfalls unter Einschaltung der Hausbank, absprechen.

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