An dem Einsatz, der sich nach Behördenangaben gegen die so genannte Clankriminalität richtet, waren neben der Düsseldorfer Polizei und dem Landeskriminalamt teilweise auch Spezialeinheiten beteiligt. Die Maßnahmen seien darauf ausgerichtet, „Vermögensvorteile, die durch Straftaten erlangt wurden, zu beschlagnahmen sowie Haftbefehle zu vollstrecken“.
Bei der Staatsanwaltschaft Duisburg ist in diesem Zusammenhang ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten anhängig. Dabei wurden mehrere Objekte in Duisburg, Leverkusen und Gelsenkirchen durchsucht. „Aufgrund entgegenstehender Geheimhaltungsvorschriften können keine weiteren Angaben gemacht werden“, so die Ermittlerinnen und Ermittler.