Schiedspersonen spielen eine wichtige Rolle bei der außergerichtlichen Beilegung von Konflikten. Sie vermitteln in Delikten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung oder Verletzung des Briefgeheimnisses sowie bei nachbarrechtlichen und vermögensrechtlichen Streitigkeiten. Ziel ist es, in ruhiger Atmosphäre einen Vergleich zu erzielen, mit dem beide Seiten einverstanden sind. Hierfür sind insbesondere die Fähigkeiten zum aufmerksamen Zuhören und zur Empathie gefragt.
Für dieses Ehrenamt sind keine speziellen Vorkenntnisse erforderlich. Wichtig sind jedoch Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld und die Fähigkeit, Vergleichsprotokolle in deutscher Sprache abzufassen. Das benötigte Fachwissen wird durch Aus- und Fortbildungsseminare sowie die Unterstützung erfahrener Kolleginnen und Kollegen vermittelt. Die Wahl der Schiedsperson erfolgt durch die Bezirksvertretung für eine Amtszeit von fünf Jahren.
Voraussetzungen für Bewerberinnen und Bewerber: Interesse an der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit / Alter zwischen 30 und 69 Jahren / keine Vorstrafen und keine Betreuung / Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk Vohwinkel.