Zeuginnen und Zeugen hatten am Freitagmorgen per Notruf gemeldet, dass auf einem Parkstreifen im Bereich der Kreuzung Ronsdorfer Straße / Barmenia-Allee ein Auto in Flammen steht. „Angesichts einer seit Mai 2026 andauernden Brandserie begannen unverzüglich massive Fahndungsmaßnahmen der Polizei“, so Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert.
Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten stießen in der Vereinsstraße auf Höhe der Aderstraße auf einen 34 Jahre alten Mann. Die Einsatzkräfte durchsuchten ihn und seinen Rucksack. „Bei der Kontrolle konnten darin Reste vermutlich eines Brandbeschleunigers und ein Feuerzeug aufgefunden werden“, so Baumert. Der Mann wurde daraufhin festgenommen.
Baumert: „Es besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte auch für weitere Brände im Stadtgebiet verantwortlich sein könnte. So waren in der Nacht auf den 28. Mai 2026 insgesamt vier PKW in der Vereinsstraße in Brand gesetzt worden. In der Nacht auf den 4. Juni waren in der Kluser Höhe zwei PKW in Brand gesetzt worden. Am Abend des 4. Juni wurde in der Aderstraße ein Brandsatz neben einem Stromverteilerkasten gezündet.“
Der Oberstaatsanwalt weiter: „In den frühen Morgenstunden des 5. Juni wurde in der Aderstraße ein Motorrad in Brand gesetzt. Am 17. Juli kam es in den Abendstunden und in der Nacht zu mehreren Brandanschlägen auf in der Hospitalstraße und der Barmenia-Allee abgestellte Kraftfahrzeuge.“
Die Polizei hatte an einem der Tatorte nach eigenen Angaben eine Gas-Spraydose entdeckt und darauf Fingerspuren gesichert. „Ein Abgleich mit den Fingerabdrücken des Beschuldigten bestätigte die Vermutung der Ermittler, da es sich zweifelsfrei um Fingerspuren des Beschuldigten handelt. Es besteht mithin der Verdacht, dass der Beschuldigte für mehrere Fahrzeugbrände verantwortlich sein dürfte“, erklärt Baumert.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft muss sich der 34-Jährige einem Haftrichter am Amtsgericht Wuppertal stellen. Diese entscheidet, ob gegen den Beschuldigten wie beantragt Untersuchungshaft angeordnet wird. „Für den Fall einer Verurteilung droht dem Beschuldigten eine empfindliche Freiheitsstrafe“, so die Staatsanwaltschaft.